interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung
V. v. 20.10.2017 BGBl. I S. 3602
Artikel 1 1. KlaCembAusbVÄndV Änderung der Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung ... § 9 Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen § 10 Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen Abschnitt 3 Abschlussprüfung oder ... 4. Die §§ 8 und 9 werden die §§ 7 und 8. 5. § 10 wird § 9 und Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Prüfungszeit ... die Arbeitsprobe beträgt vier Stunden und 30 Minuten." 6. § 11 wird § 10 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12576/v206212.htm