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Zitierungen von § 11 KlaCembAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 KlaCembAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KlaCembAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung
V. v. 20.10.2017 BGBl. I S. 3602
Artikel 1 1. KlaCembAusbVÄndV Änderung der Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung
... 3 Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau § 11 Ziel und Zeitpunkt § 12 Inhalt § 13 Prüfungsbereiche ... für die Arbeitsprobe beträgt vier Stunden und 30 Minuten." 6. § 11 wird § 10 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... beträgt 120 Minuten." 7. Die §§ 12 bis 14 werden die §§ 11 bis 13. 8. § 15 wird § 14 und Absatz 4 wird wie folgt gefasst:  ...
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