Artikel 12 - Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BGVerhG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juni 2017 BPolBG § 5

In § 5 Absatz 3 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) geändert worden ist, wird die Angabe „Abs. 3" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BGVerhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGVerhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 52 11. ZustAnpV Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
...  Das Bundespolizeibeamtengesetz vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 2 werden ...


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