§ 79 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch
Artikel 13 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 wird die Angabe „25 Euro" durch die Angabe „25,50 Euro" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 2 wird die Angabe „50 Euro" durch die Angabe „51,00 Euro" ersetzt.