Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (17. SaatGRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juni 2017.

Anzeige