interne Verweise§ 12 SINTEG-V Feststellung der Ansprüche; Beweislast ... Die Bundesnetzagentur stellt die Ansprüche nach den §§ 6 bis 10 auf Antrag des Teilnehmers fest. Der Teilnehmer kann den Antrag nach Satz 1 nur in dem ... ist verpflichtet, im Rahmen der Differenzberechnung nach Satz 1 Nummer 2 sämtliche nach § 10 anrechenbare Vorteile anzuführen. Er hat der Bundesnetzagentur alle notwendigen ... der Bundesnetzagentur sämtliche Tatsachen vorzulegen, die eine Vorteilsanrechnung nach § 10 und eine Auszahlung verbliebener Vorteile nach § 11 begründen. (4) Der ... 4 jeweils zuständigen Netzbetreiber vorzulegen. Verbleiben nach Anrechnung nach § 10 Absatz 1 wirtschaftliche Nachteile beim Teilnehmer, so ist der jeweils zuständige Netzbetreiber ...
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