Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Telekommunikations-Überwachungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 14. Juni 2017 (BGBl. I S. 1657 ) wird nachstehend der Wortlaut der Telekommunikations-Überwachungsverordnung in der vom 21. ...