Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 311
Artikel 1 FIURiskASG Änderung des Geldwäschegesetzes ... „§ 30 Analyse von Meldungen und Informationen". b) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 Rückmeldung an Verpflichtete und ... b) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „ § 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden". 2. In § 26a Absatz 1 ... Prüffristen und Speicherungsdauer sowie 9. Protokollierung." 10. § 41 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden". b) Folgender Absatz 3 wird ...
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12598/v206565.htm