Zitierungen von § 46 GwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 GwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a GwG Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (vom 28.12.2022)
... dem er nach § 43 Absatz 1 zu einer Meldung verpflichtet ist, diese Meldung abgegeben hat und § 46 dem mit der Maßgabe nicht entgegensteht, dass die Transaktion frühestens ...
§ 56 GwG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2021)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, 70. entgegen § 46 Absatz 2 Satz 2 die Meldung nicht unverzüglich nachholt, 71. eine Untersagung nach § 51 ... oder nicht auf andere Weise beendet oder die Transaktion durchführt, 6. entgegen § 46 Absatz 1 Satz 1 eine Transaktion durchführt oder 7. entgegen § 47 Absatz 1 in Verbindung mit ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 311
Artikel 1 FIURiskASG Änderung des Geldwäschegesetzes
... nach Absatz 1 erfasst sind. § 30 Absatz 2 Satz 9 gilt entsprechend." 12. Dem § 46 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die Zentralstelle für ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 1 GwRLÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, 70. entgegen § 46 Absatz 2 Satz 2 die Meldung nicht unverzüglich nachholt, 71. eine Untersagung nach § 51 ... oder nicht auf andere Weise beendet oder die Transaktion durchführt, 6. entgegen § 46 Absatz 1 Satz 1 eine Transaktion durchführt oder 7. entgegen § 47 Absatz 1 in Verbindung ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 4 SanktDG II Änderung des Geldwäschegesetzes
... dem er nach § 43 Absatz 1 zu einer Meldung verpflichtet ist, diese Meldung abgegeben hat und § 46 dem mit der Maßgabe nicht entgegensteht, dass die Transaktion frühestens ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed