Artikel 24 - Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwGEG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 24 ändert mWv. 26. Juni 2017 GwG

(1) Dieses Gesetz tritt am 26. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 37 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 23 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.



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