Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (3. IntVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1875 (Nr. 39); Geltung ab 25.06.2017
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Eingangsformel



Auf Grund des § 43 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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