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Bekanntmachung - Gedenkmünze „Laufmaschine von Karl Drais 1817" (GMünzeDrais k.a.Abk.)

B. v. 15.06.2017 BGBl. I S. 1878 (Nr. 39)
Geltung ab 25.06.2017; FNA: 692-5-16 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 20-Euro-Gedenkmünze „Laufmaschine von Karl Drais 1817" prägen zu lassen. Mit der Laufmaschine (oder Draisine) wurde zum ersten Mal das Zweiradprinzip, die Bewegung eines Fahrzeugs mit zwei Rädern auf einer Spur, verwirklicht.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,2 Millionen Stück, davon ca. 0,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).

Die Münze wird ab dem 13. Juli 2017 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt die Laufmaschine von Karl Drais in ihrer Anwendung durch einen Draisinenreiter.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2017 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925" aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

 
„200 JAHRE ZWEIRADPRINZIP".

Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Friedrich Brenner aus Diedorf.