Artikel 1 - Achte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung (8. AuslZuschlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2017 BGBl. I S. 1937 (Nr. 41); Geltung ab 01.07.2017
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Artikel 1 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2017 AuslZuschlV Anlage 1, Anlage 2

Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juni 2016 (BGBl. I S. 1349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Zeile 113 Spalte 3 wird die Angabe „16" durch die Angabe „17" ersetzt.

b)
In Zeile 149 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.

c)
In Zeile 160 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „14" ersetzt.

d)
In Zeile 175 Spalte 3 wird die Angabe „18" durch die Angabe „17" ersetzt.

e)
In Zeile 207 Spalte 3 wird die Angabe „18" durch die Angabe „17" ersetzt.

2.
Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

 „StaatDienstortZonenstufe
 123
Abschnitt 1
Europa
1BelgienGlons3
2Frankreich Le Luc 3
3Nancy2
4Italien Decimomannu4
5Giugliano3
6NiederlandeEibergen2
Abschnitt 2
Amerika
7Vereinigte Staaten Carlisle8
Abschnitt 3
Weitere Dienstorte
8 Neumayer-Station III
(Antarktis)
11".


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Zitierungen von Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 8. AuslZuschlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. AuslZuschlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
V. v. 04.06.2018 BGBl. I S. 661
Artikel 1 9. AuslZuschlVÄndV Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
... 2 der Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2017 (BGBl. I S. 1937 ) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 ...


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