Zitierungen von § 106 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 106 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 107 WpHG Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt (vom 15.12.2023)
... Aufgaben zu löschen. (5) Soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 106 erforderlich ist, können die Bundesanstalt und die Personen, derer sich die Bundesanstalt bei ... Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen, wenn dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 106 erforderlich ist und konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen ...
§ 109a WpHG Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten (vom 01.01.2022)
... die von der Bundesanstalt durchgeführte Prüfungen oder die Rechnungslegung von nach § 106 zu prüfenden Unternehmen betreffen, dürfen die genannten Behörden und Stellen diese ...
§ 140 WpHG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (vom 19.08.2020)
...  §§ 106 , 107, 114 und 120 in der ab dem 19. August 2020 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahres-, ...
§ 141 WpHG Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (vom 01.07.2021)
... Prüfung zu erheben. Auf eine fortgeführte Prüfung nach Absatz 1 sind die §§ 106 bis 113 anzuwenden. (3) Die nach § 342b Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 15 FinDAG Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... betroffenen Einrichtungen und in den Fällen der Nummer 12 durch die Unternehmen im Sinne des § 106 des Wertpapierhandelsgesetzes der Bundesanstalt gesondert zu erstatten. Zu den Kosten nach Satz 1 gehören auch ...
§ 17c FinDAG Gesonderte Erstattung bei gesonderten Prüfungen (vom 03.01.2018)
... Satz 2 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes entstehen, sind ihr von den Unternehmen im Sinne des § 106 des Wertpapierhandelsgesetzes gesondert zu erstatten und ihr auf Verlangen vorzuschießen. Eine gesonderte ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 3 AReG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... (BGBl. I S. 518) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 37n werden nach dem Wort „Berichte" ein Komma sowie die Wörter „jeweils ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 FISG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... „Absätzen 1 bis 2a" ersetzt. 6. In § 106 Satz 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich § 342b Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 3 des ... Aufgaben zu löschen. (5) Soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 106 erforderlich ist, können die Bundesanstalt und die Personen, derer sich die Bundesanstalt bei ... Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen, wenn dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 106 erforderlich ist und konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen ... die von der Bundesanstalt durchgeführte Prüfungen oder die Rechnungslegung von nach § 106 zu prüfenden Unternehmen betreffen, dürfen die genannten Behörden und Stellen diese ... jeweiligen Prüfung zu erheben. Auf eine fortgeführte Prüfung nach Absatz 1 sind die §§ 106 bis 113 anzuwenden. (3) Die nach § 342b Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs in der ...
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... betroffenen Einrichtungen und in den Fällen der Nummer 12 durch die Unternehmen im Sinne des § 106 des Wertpapierhandelsgesetzes der Bundesanstalt gesondert zu erstatten." 10. In ...

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... gestrichen. 38. § 37m wird aufgehoben. 39. In § 37n werden die Wörter „amtlichen oder geregelten" durch das Wort ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 5 FiMaAnpG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... „Absatz 3a Satz 3" die Angabe „oder 4" gestrichen. 4. In § 37n wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 2 Absatz ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... bb) Nummer 2 wird aufgehoben. cc) Nummer 3 wird Nummer 2. 22. § 37n wird wie folgt gefasst: „§ 37n Prüfung von ... 3 wird Nummer 2. 22. § 37n wird wie folgt gefasst: „§ 37n Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten Die Bundesanstalt hat die ... zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (1) Die §§ 37n , 37o und 37p in der ab dem 26. November 2015 geltenden Fassung sind ab dem 1. Januar 2016 ...

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1874
Artikel 4 TranspRLJABÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 543) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 106 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. festgestellte Jahresabschlüsse und ... Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte Die §§ 106 , 107, 114 und 120 in der ab dem 19. August 2020 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahres-, ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Abschnitts gestützt werden." 20. Die Zwischenüberschrift vor § 37n wird durch folgende Überschriften ersetzt: „Abschnitt 11 Überwachung ... 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen". 21. In § 37n werden nach dem Wort „Konzernlagebericht" die Wörter „sowie der ... 46 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (1) § 37n und § 37o Abs. 1 Satz 4 sowie die Bestimmungen des Abschnitts 11 Unterabschnitt 2 in der vom ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
...  Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen § 106 Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten § 107 Anordnung ... 105. 111. Der bisherige Abschnitt 11 wird Abschnitt 16. 112. § 37n wird § 106 . 113. § 37o wird § 107 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 37n" durch die Angabe „ § 106 " ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 4 Abs. 9" durch die ...


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