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Zitierungen von § 108 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 141 WpHG Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (vom 01.07.2021)
... erheben. Auf eine fortgeführte Prüfung nach Absatz 1 sind die §§ 106 bis 113 anzuwenden. (3) Die nach § 342b Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 17c FinDAG Gesonderte Erstattung bei gesonderten Prüfungen (vom 03.01.2018)
... Kosten, die der Bundesanstalt durch die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 108 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes entstehen, sind ihr von den Unternehmen im Sinne des § 106 des Wertpapierhandelsgesetzes ... Eine gesonderte Erstattung von Kosten, die durch die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 108 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes entstehen, findet nicht statt, wenn das Prüfungsergebnis der Bundesanstalt vom ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 FISG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... gefasst: „§ 28 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 108 und 109 werden wie folgt gefasst: „§ 108 (weggefallen) § ... b) Die Angaben zu den §§ 108 und 109 werden wie folgt gefasst: „ § 108 (weggefallen) § 109 Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt". c) Nach der ... bekannt gemachten Informationen zehn Jahre nach der Bekanntmachung." 8. § 108 wird aufgehoben. 9. § 109 wird wie folgt gefasst: „§ 109 ... aufgehoben. 13. In § 112 Absatz 2 werden die Wörter „Absatz 5 und 6, § 108 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 und § 109 Absatz 1 und 2 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 5 bis 8 sowie ... zu erheben. Auf eine fortgeführte Prüfung nach Absatz 1 sind die §§ 106 bis 113 anzuwenden. (3) Die nach § 342b Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs in der ...

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... Absatz 1 Satz 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" ersetzt. (37) In § 37p Absatz 1 Satz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... stichprobenartige Prüfung ist hierbei nicht zulässig." 24. In § 37p Absatz 1 Satz 4 werden nach dem Wort „Kreditwesengesetzes" die Wörter „, ... der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (1) Die §§ 37n, 37o und 37p in der ab dem 26. November 2015 geltenden Fassung sind ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden.  ...

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1874
Artikel 4 TranspRLJABÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... oder Konzernzahlungsbericht. Unbeschadet dessen darf die Bundesanstalt im Fall des § 108 Absatz 1 Satz 2 den Abschluss prüfen, der Gegenstand der Prüfung durch die Prüfstelle im Sinne des ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt § 108 Befugnisse der Bundesanstalt im Falle der Anerkennung einer Prüfstelle § 109 ... In Satz 4 wird die Angabe „§ 37p Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 108 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. bb) In Satz 5 wird jeweils die Angabe „§ 37p Abs. 1 ... 5 wird jeweils die Angabe „§ 37p Abs. 1 Satz 2 Nr. 1" durch die Wörter „ § 108 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. b) Die bisherigen Absätze 1a, 2 und 3 werden die ... die Wörter „§ 6 Absatz 11 Satz 2" ersetzt. 114. § 37p wird § 108 und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... Maßnahmen der Bundesanstalt nach § 107 Absatz 1 Satz 1, 3 und 6 sowie Absatz 5 und 6, § 108 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 und § 109 Absatz 1 und 2 Satz 1 hat keine aufschiebende Wirkung." 118. Die ...