Synopse aller Änderungen des WpHG am 28.05.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 28. Mai 2022 durch Artikel 4 des SanktDG I geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des WpHG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

WpHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.05.2022 geltenden Fassung
WpHG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.05.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 754

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2 Begriffsbestimmungen
    § 3 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
    § 4 Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
    § 5 Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    § 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
    § 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten
    § 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung
    § 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen
    § 10 Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503
    § 11 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
    § 12 Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
    § 13 Sofortiger Vollzug
    § 14 Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 14a Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen
    § 15 Produktintervention
    § 16 Wertpapierrat
    § 17 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
    § 18 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung
    § 19 Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
    § 20 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
    § 21 Verschwiegenheitspflicht
    § 22 Meldepflichten
    § 23 Anzeige von Verdachtsfällen
    § 24 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung
    § 25 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel
    § 26 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung
    § 27 Aufzeichnungspflichten
    § 28 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Ratingagenturen
    § 29 Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Abschnitt 5 OTC-Derivate und Transaktionsregister
    § 30 Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
    § 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
    § 32 Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 5a Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
    § 32a Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238
Abschnitt 5b Schwarmfinanzierungsdienstleister
    § 32b Zuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/1503
    § 32c Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/1503
    § 32d Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/1503
    § 32e Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d
    § 32f Überwachung und Prüfung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
    § 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
    § 34 Zurechnung von Stimmrechten
    § 35 Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung
    § 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
    § 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung
    § 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung
    § 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung
    § 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
    § 41 Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
    § 42 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
    § 43 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
    § 44 Rechtsverlust
    § 45 Richtlinien der Bundesanstalt
    § 46 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
    § 47 Handelstage
Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
    § 48 Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
    § 49 Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
    § 50 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung
    § 51 Befreiung
    § 52 Ausschluss der Anfechtung
Abschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
    § 53 Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 9 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen
    § 54 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen
    § 55 Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten
    § 56 Anwendung von Positionslimits
    § 57 Positionsmeldungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 10 Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
    § 58 Hinweisgeberverfahren
    § 59 Überwachung der Organisationspflichten
    § 60 Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
    § 61 (aufgehoben)
    § 62 (aufgehoben)
Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
    § 63 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung *)
    § 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung *)
    § 64a Form der Kundenkommunikation
    § 65 Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes
    § 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes
    § 65b Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden
    § 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
    § 67 Kunden; Verordnungsermächtigung
    § 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung
    § 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung
    § 70 Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung
    § 71 Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
    § 72 Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems
    § 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten
    § 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme
    § 75 Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme
    § 76 KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung *)
    § 77 Direkter elektronischer Zugang
    § 78 Handeln als General-Clearing-Mitglied
    § 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
    § 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
    § 81 Geschäftsleiter
    § 82 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
    § 83 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
    § 84 Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung
    § 85 Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung
    § 86 Anzeigepflicht
    § 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung
    § 88 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
    § 89 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
    § 90 Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    § 91 Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
    § 92 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
    § 93 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung
    § 94 Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung
    § 95 Ausnahmen
    § 96 Strukturierte Einlagen
Abschnitt 12 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
    § 97 Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
    § 98 Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
Abschnitt 13 Finanztermingeschäfte
    § 99 Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
    § 100 Verbotene Finanztermingeschäfte
Abschnitt 14 Schiedsvereinbarungen
    § 101 Schiedsvereinbarungen
Abschnitt 15 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
    § 102 Erlaubnis; Verordnungsermächtigung
    § 103 Versagung der Erlaubnis
    § 104 Aufhebung der Erlaubnis
    § 105 Untersagung
Abschnitt 16 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
    Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen
       § 106 Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
       § 107 Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
       § 108 (aufgehoben)
       § 109 Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt
       § 109a Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
       § 110 Mitteilungen an andere Stellen
       § 111 Internationale Zusammenarbeit
       § 112 Widerspruchsverfahren
       § 113 Beschwerde
       § 113a Evaluierung
    Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
       § 114 Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
       § 115 Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
       § 116 Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung
       § 117 Konzernabschluss
       § 118 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 17 Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 119 Strafvorschriften
    § 119a Strafvorschriften
    § 120 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
    § 120a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2019/1238
    § 120b Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2020/1503
    § 121 Zuständige Verwaltungsbehörde
    § 122 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
    § 123 Bekanntmachung von Maßnahmen
    § 124 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten
    § 125 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 und die Verordnung (EU) 2016/1011
    § 126 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 18 Übergangsbestimmungen
    § 127 Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
    § 128 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats
    § 129 (aufgehoben)
    § 130 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)
    § 131 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes
    § 132 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
    § 133 Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes
    § 134 Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
    § 135 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
    § 136 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
    § 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes
    § 138 Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente
    § 139 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
    § 140 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
    § 141 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
    § 142 Übergangsvorschriften für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 14a (neu)




§ 14a Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen


vorherige Änderung

 


(1) 1 Die Bundesanstalt kann die zur Durchsetzung eines von einer zuständigen Stelle der Europäischen Union oder Einrichtungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beschlossenen Handelsverbotes von Finanzinstrumenten erforderlichen Maßnahmen gegenüber jedermann anordnen. 2 Sie kann insbesondere den Handel mit einzelnen oder mehreren Finanzinstrumenten untersagen und die Aussetzung des Handels in einzelnen oder mehreren Finanzinstrumenten an Märkten, an denen Finanzinstrumente gehandelt werden, anordnen. 3 Die Bundesanstalt kann Anordnungen nach den Sätzen 1 und 2 auch gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Rechtsträger, gegenüber einer Börse oder gegenüber deren Börsenträger erlassen.

(2) 1 § 125 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. 2 Die Zuständigkeit der Börsenaufsichtsbehörden nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Börsengesetzes bleibt unberührt.

(3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.




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