interne Verweise§ 25 FuAG Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen ... in dessen Verantwortungsbereich sich eine nichtkonforme Funkanlage befindet, innerhalb der in § 24 Absatz 2 Satz 1 gesetzten Frist keine geeigneten Korrekturmaßnahmen, so trifft die Bundesnetzagentur alle ...
§ 29 FuAG Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht ... Ist die Bundesnetzagentur der Auffassung, dass die nach § 24 Absatz 2 beanstandeten Funkanlagen auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem ... Mitgliedstaaten der Europäischen Union über das Ergebnis der Beurteilung nach § 24 Absatz 1 und die Maßnahmen, die zu ergreifen sie den Wirtschaftsakteur aufgefordert hat. ... (2) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass eine konforme Funkanlage nach § 24 Absatz 3 die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen oder andere im öffentlichen Interesse stehende ... sind. (4) Die Bundesnetzagentur ändert die Maßnahme nach § 24 Absatz 3 oder hebt den Vorbehalt auf, sofern die Kommission eine Entscheidung nach Artikel 42 Absatz 4 der ...
§ 34 FuAG Zwangsgeld ... Bundesnetzagentur kann zur Durchsetzung der Anordnungen nach § 24 Absatz 2 und 3 , § 25 Absatz 1 sowie den §§ 26 bis 29 und 31 ein Zwangsgeld von bis zu 500.000 Euro ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 148
Artikel 1 FuAGuaÄndG Änderung des Funkanlagengesetzes ... „§ 4a Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil". b) Der Angabe zu § 24 werden die Wörter „oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen" ... Fernabsatzes muss sich das Etikett in der Nähe der Preisangabe befinden." 9. § 24 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Unbeschadet des § 24 fordert die Bundesnetzagentur, wenn sie eine formale Nichtkonformität feststellt, den ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
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