Eingangsformel - Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchGEG k.a.Abk.)

G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 32
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Eingangsformel *)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1). Artikel 12 dieses Gesetzes dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).



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