Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 10/11 und 2 BvL 28/14 - (zu § 55b Absatz 3 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes) (BVerfGE20170523 k.a.Abk.)

B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2068 (Nr. 42)
Geltung ab 04.07.2017; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung


Entscheidung ändert mWv. 4. Juli 2017 SVG

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 und 2 BvL 28/14 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 55b Absatz 3 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (Bundesgesetzblatt I Seite 843) sowie in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1989 (Bundesgesetzblatt I Seite 2218) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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