Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 5 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (3. StRVÄndVInkrB k.a.Abk.)

B. v. 29.06.2017 BGBl. I S. 2092 (Nr. 43); Geltung ab 05.07.2017
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 5. Juli 2017 3. StRVÄndV Artikel 11

Nach Artikel 11 Absatz 3 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 5 dieser Verordnung am 1. September 2017 in Kraft tritt.



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