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Zitierungen von § 31 BDSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 13.10.2023)
... die für die Verarbeitung von Daten von Verbrauchern durch Unternehmer gelten, 14. § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes , 15. diejenigen Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... die für die Verarbeitung von Daten von Verbrauchern durch Unternehmer gelten, 14. § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes , 15. diejenigen Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis ...
 
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