Zitierungen von § 70 BDSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 BDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 199
§ 80 BKAG Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
... Das Bundeskriminalamt nimmt in das Verzeichnis nach § 70 des Bundesdatenschutzgesetzes Angaben auf zu 1. Kategorien von innerhalb seines Informationssystems ... in Erfüllung seiner Aufgabe nach § 2 Absatz 3 durchführt. (2) Die nach § 70 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Bundesdatenschutzgesetzes geforderte Darstellung der Zwecke der im Informationssystem des Bundeskriminalamtes und in ... in den §§ 2 bis 8 genannten Aufgaben des Bundeskriminalamtes. (3) Die nach § 70 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Bundesdatenschutzgesetzes geforderte Darstellung der Kategorien von Empfängern enthält auch Angaben dazu, ob die ... § 25 Absatz 7 eingerichteten automatisierten Abrufverfahrens erfolgt. (4) Die nach § 70 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Bundesdatenschutzgesetzes geforderte Beschreibung 1. der Kategorien betroffener Personen richtet sich ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 97
§ 98 ZFdG Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
... Zollkriminalamt stellt zentral ein Verzeichnis nach § 70 des Bundesdatenschutzgesetzes über Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten für die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 03.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 199
Artikel 3 BürokAbBMIG Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
... Rechtsinstrument nach Absatz 5 ist schriftlich oder in Textform abzufassen." 2. § 70 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 und 9 wird durch die folgenden Nummern 8 und 9 ersetzt: „8. wenn möglich, die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed