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Artikel 6 - Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (2. BükrEG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 6. Juli 2017 HwO § 6, § 9, § 17, § 50b, § 91, § 105, § 106, Anlage A, Anlage D

Die Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 104 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 6 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Von der Datenübermittlung ausgeschlossen sind die Wohnanschriften der Betriebsinhaber und der Betriebsleiter sowie deren elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer, Telefonnummer."

2.
§ 9 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 3 wird angefügt:

„3.
wie die Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in den in den Nummern 1 und 2 genannten Fällen unter Verwendung von Europäischen Berufsausweisen sowie die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22), die zuletzt durch den Delegierten Beschluss (EU) 2016/790 (ABl. L 134 vom 24.5.2016, S. 135) geändert worden ist, ausgestaltet sind."

3.
In § 17 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „hierüber Nachweise vorzulegen" durch die Wörter „sämtliche Dokumente vorzulegen, die zur Prüfung der Eintragung in die Handwerksrolle und zur Aufrechterhaltung der Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich sind" ersetzt.

4.
Dem § 50b Absatz 5 wird folgender Satz angefügt:

„Verlangt die Handwerkskammer eine Eignungsprüfung, soll sie ermöglichen, dass diese innerhalb von sechs Monaten abgelegt werden kann."

5.
§ 91 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird in der dritten Klammer das Wort „Satz" durch das Wort „Absatz" ersetzt.

b)
Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:

„7a.
Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der Berufsbildung, insbesondere der Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, beruflichen Fortbildung und beruflichen Umschulung, sowie der technischen und betriebswirtschaftlichen Weiterbildung, insbesondere Sachkundenachweise und Sachkundeprüfungen nach gesetzlichen Vorschriften, nach Vorschriften der Unfallversicherungsträger oder nach technischen Normvorschriften in Zusammenarbeit mit den Innungsverbänden anzubieten,".

6.
In § 105 Absatz 2 Nummer 12 werden nach dem Wort „Organe" die Wörter „einschließlich elektronischer Medien" eingefügt.

7.
In § 106 Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Organen" die Wörter „einschließlich der elektronischen Medien" eingefügt.

8.
In Anlage A Nummer 34 wird das Wort „Hörgeräteakustiker" durch das Wort „Hörakustiker" ersetzt.

9.
Anlage D wird wie folgt geändert:

a)
Abschnitt I wird wie folgt geändert:

aa)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Betriebsinhabers, bei nicht voll geschäftsfähigen Personen auch der Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters; im Falle des § 4 Absatz 2 oder im Falle des § 7 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung sind auch der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Internet-Adresse, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Betriebsleiters sowie die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Buchstabe e einzutragen;".

bbb)
In Buchstabe b werden nach dem Wort „bezieht" die Wörter „, die Webseite des Handwerksbetriebes sowie dessen Etablissementbezeichnung" eingefügt.

bb)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Buchstabe a werden nach dem Wort „Person" die Wörter „, deren Internetseite und Firmierung" eingefügt.

bbb)
Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, der gesetzlichen Vertreter;".

ccc)
Buchstabe d wird wie folgt gefasst:

„d)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Betriebsleiters sowie die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;".

cc)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Buchstabe a werden nach dem Wort „betreiben," die Wörter „deren Webseite und Firmierung" eingefügt.

bbb)
Die Buchstaben b und c werden wie folgt gefasst:

„b)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters oder im Falle des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Betriebsleiters Angaben über eine Vertretungsbefugnis und die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;

c)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, der übrigen Gesellschafter, Angaben über eine Vertretungsbefugnis und die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;".

dd)
Nummer 4 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Buchstabe d werden nach dem Wort „Firma" die Wörter „, deren Internetseite und Firmierung" eingefügt.

bbb)
Buchstabe e wird wie folgt gefasst:

„e)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Leiters des Nebenbetriebes und die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;".

b)
Abschnitt III wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Geburtsdatum" die Wörter „, elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer," eingefügt.

bb)
In Nummer 3 Buchstabe a werden nach dem Wort „Lehrlings" die Wörter „und dessen elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer," eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. BükrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BükrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften
V. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4740
Eingangsformel KÜOuaÄndV 1)
... der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143 ) geändert worden ist: --- 1) Artikel 2 dieser Verordnung dient der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 84 2. DSAnpUG-EU Änderung der Handwerksordnung
... der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5a wird wie folgt ...