interne Verweise§ 7 FahrlG Fahrlehrerausbildung ... endgültigem Nichtbestehen eines einzelnen Prüfungsteils der Fahrlehrerprüfung nach § 8 . (3) Die Dauer der in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 bezeichneten ...
§ 9 FahrlG Anwärterbefugnis (vom 01.01.2020) ... wird zum Zwecke der weiteren Ausbildung nach § 7 und der Prüfung nach § 8 , soweit diese sich auf die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht erstreckt, ... jeweils mit Erfolg abgelegt wurden. Im Übrigen sind die §§ 1 bis 8 und 11 bis 14 mit den nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die ... 2. nach dreimaliger erfolgloser Lehrprobe im theoretischen oder im fahrpraktischen Unterricht ( § 8 Absatz 2 ) oder 3. durch Ablauf der Frist. (2) Von der Anwärterbefugnis darf nur ...
Zitat in folgenden NormenDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Artikel 3 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2, 42; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 1 FahrlPrüfVO Errichtung ... die Fahrlehrerprüfung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9, § 8 des Fahrlehrergesetzes ) wird bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle ein ...
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