Zitierungen von § 16 FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 FahrlG Anwärterbefugnis (vom 01.01.2020)
... Von der Anwärterbefugnis darf nur unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers im Sinne des § 16 Gebrauch gemacht ...
§ 35 FahrlG Ausbildungsfahrschule (vom 01.01.2020)
... bestellte Person 1. seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach § 16 Absatz 1 Satz 1 besitzt oder 2. die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzt und seit mindestens zwei ... werden, hat dafür zu sorgen, dass Ausbildungsfahrlehrer ihren Verpflichtungen nach § 16 Absatz 3 nachkommen. Bietet er nicht die Gewähr dafür, dass diesen Verpflichtungen ...
§ 51 FahrlG Überwachung (vom 01.01.2024)
... die Fahrlehrerausbildungsstätten sowie die Träger von Einweisungsseminaren nach § 16 Absatz 1 , Träger von Einweisungslehrgängen nach § 45 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und § 46 ... nach § 4a Absatz 2 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes, die Einweisungsseminare nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 , die Einweisungslehrgänge nach § 45 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und § 46 Absatz 2 Satz ...
§ 53 FahrlG Fortbildung (vom 01.01.2020)
... für das jeweilige Seminar vermittelt werden. (3) Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 haben außerdem alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.  ... die Vierjahresfrist abgelaufen ist. Sind sie zugleich Inhaber einer Erlaubnis nach § 16 Absatz 1 , § 45 Absatz 1 oder § 46 Absatz 1, haben sie zusätzlich jeweils eine Fortbildung ...
§ 54 FahrlG Ausnahmen (vom 01.01.2024)
...  5. von den Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 Absatz 1 , 6. von den Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis nach § ...
§ 56 FahrlG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2020)
... Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt, 7a. ohne Erlaubnis nach § 16 Absatz 1 Satz 1 einen Fahrlehreranwärter ausbildet, 7b. einer vollziehbaren Auflage nach § 16 ... 1 Satz 1 einen Fahrlehreranwärter ausbildet, 7b. einer vollziehbaren Auflage nach § 16 Absatz 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 8. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 einen Fahrschüler ausbildet ...
§ 68 FahrlG Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... Ausbildungsfahrlehrer, insbesondere an Inhalt und Durchführung des Einweisungsseminars nach § 16 Absatz 1 sowie die Gestaltung der Ausbildung durch die Ausbildungsfahrlehrer, insbesondere an die ... die Ausbildungsfahrlehrer, insbesondere an die Lehrpläne und die Unterrichtsmethoden nach § 16 Absatz 3 , 7a. die notwendigen Anforderungen an die Gestaltung, insbesondere an Inhalt und ...
§ 69 FahrlG Übergangsregelung (vom 01.01.2024)
... haben und weiterhin ausbilden wollen, müssen bis zum 1. Juli 2020 die Vorgaben des § 16 Absatz 1 erfüllen. Für Personen, die bis zum 31. Dezember 2017 an einem ... für Ausbildungsfahrlehrer teilgenommen haben, gilt dies als Nachweis gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 . (4a) Der zweijährige Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach § 35 ... Leitung des Ausbildungsbetriebs seit mindestens zwei Jahren Fahrlehreranwärter nach § 16 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ausgebildet hat. (4b) ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Artikel 2 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2, 15; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 4 FahrlAusbVO Einweisungsseminar (vom 01.01.2020)
... Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden ...

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 01.01.2025)
...  302.2 der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver- ... des Anwärter- scheins der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver- ... 303.1 der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver- ... Widerruf der Fahrlehrerlaubnis, der Anwärter- befugnis, Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG), der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ... Gebühr nach Nummer 308) der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG), der Seminarerlaubnis Verkehrs- pädagogik ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 5 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
...  „302.2 der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver-  ... des Anwärter- scheins der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver-  ... „303.1 der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver-  ... dem Wort „Anwärterbefugnis" die Wörter „, Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG )" eingefügt. 7. Die Gebühren-Nummer 310 wird wie folgt gefasst:  ... Gebühr nach Nummer 308) der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ( § 16 FahrlG ), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG), der Seminarerlaubnis Verkehrs-  ...


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