Artikel 4 - Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FahrlGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2018 FahrlG

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Fahrlehrergesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. November 2016 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, außer Kraft.



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