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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SeeSchMpGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSchMpGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 3 IfSMoG Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes
... IGV-Durchführungsgesetz vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2190 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 11 Absatz 5 wird wie ...