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Artikel 1 - Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (VerpackGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 VerpackG mWv. 13. Juli 2017

(gesamter Text siehe Verpackungsgesetz - VerpackG)



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 VerpackGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 VerpackGEG Inkrafttreten
... vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 1 §§ 24 und 35 tritt am 13. Juli 2017 in ...