Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- 1)
- Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2015/720/EU (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11) geändert worden ist.
- 2)
- Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „§ 4 Absatz 1 der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist," durch die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Verpackungsgesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234)" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „Verkaufs- und Umverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes" ersetzt.
- c)
- In Nummer 2 Buchstabe c werden die Wörter „Verkaufsverpackungen gemäß § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „Verkaufs- und Umverpackungen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Verpackungsgesetzes" ersetzt.
- d)
- In Nummer 2 Buchstabe d werden die Wörter „§ 8 Absatz 1 der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Verpackungsgesetzes" ersetzt.
- e)
- In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „Verpackungen gemäß § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- Teil I Nummer 3 der Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- c)
- Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
- „c)
- das Verpackungsgesetz,".
- 1.
- In Buchstabe a wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Buchstabe b wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- 3.
- Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
- „c)
- das Verpackungsgesetz,".
- 1.
- In § 5 Absatz 2 werden die Wörter „nach der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „nach dem Verpackungsgesetz" und die Wörter „Systembetreiber im Sinne des § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „Systeme im Sinne des § 3 Absatz 16 Satz 1 des Verpackungsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 15 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
- 1.
- In Nummer 3.1 Buchstabe d werden die Wörter „nach der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „nach dem Verpackungsgesetz" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 4.3 Buchstabe b werden die Wörter „nach der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „nach dem Verpackungsgesetz" ersetzt.
- 3.
- In Nummer 9.4 Buchstabe c werden die Wörter „der Verpackungsverordnung" durch die Wörter „des Verpackungsgesetzes" ersetzt.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Barbara Hendricks