Die
Honigverordnung vom
16. Januar 2004 (BGBl. I S. 92), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1090) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Verkehrsbezeichnungen im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 wird das Wort „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.
- c)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.
- bb)
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Im Übrigen sind Artikel 8 Absatz 7, Artikel 12 Absatz 1 und 2 und Artikel 13 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sowie § 2 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung anzuwenden."
- d)
- In Absatz 6 erster Halbsatz wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.
- e)
- In Absatz 6 zweiter Halbsatz werden die Wörter „Gaststätten und Einrichtungen zur" durch die Wörter „Anbieter von" ersetzt.
- 2.
- Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6.
- 3.
- § 8 wird aufgehoben.
- 4.
- Der bisherige § 9 wird § 7.
- 5.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.
- b)
- In Abschnitt II in Spalte 1 Zeile 1 der Tabelle wird das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.
V. v. 16.01.2004 BGBl. I S. 92; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272