Artikel 10 - Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIDVEV k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Honigverordnung


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2017 HonigV § 3, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, Anlage 1

Die Honigverordnung vom 16. Januar 2004 (BGBl. I S. 92), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2015 (BGBl. I S. 1090) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Verkehrsbezeichnungen im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.

b)
In Absatz 4 wird das Wort „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.

c)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Im Übrigen sind Artikel 8 Absatz 7, Artikel 12 Absatz 1 und 2 und Artikel 13 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sowie § 2 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung anzuwenden."

d)
In Absatz 6 erster Halbsatz wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.

e)
In Absatz 6 zweiter Halbsatz werden die Wörter „Gaststätten und Einrichtungen zur" durch die Wörter „Anbieter von" ersetzt.

2.
Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6.

3.
§ 8 wird aufgehoben.

4.
Der bisherige § 9 wird § 7.

5.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.

b)
In Abschnitt II in Spalte 1 Zeile 1 der Tabelle wird das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 LMIDVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMIDVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 28 LMIDVEV Neubekanntmachungserlaubnis
... für Ernährung und Landwirtschaft kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 2 bis 27 geänderten Rechtsverordnungen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Honigverordnung (HonigV)
V. v. 16.01.2004 BGBl. I S. 92; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
§ 3 HonigV Kennzeichnung (vom 13.07.2017)
... gleich. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe e V. v. 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272 ) wurde sinngemäß ...


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