Bekanntmachung der Neufassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜVNB k.a.Abk.)

B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316 (Nr. 46); Geltung ab 21.06.2017
|
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 21. Juni 2017 TKÜV Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 14. Juni 2017 (BGBl. I S. 1657) wird nachstehend der Wortlaut der Telekommunikations-Überwachungsverordnung in der vom 21. Juni 2017 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 9. November 2005 in Kraft getretene Verordnung vom 3. November 2005 (BGBl. I S. 3136),

2.
den teils am 1. Januar 2008, teils am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198),

3.
den am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083),

4.
den am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Artikel 10 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354),

5.
den am 21. Juni 2017 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Brigitte Zypries



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed