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Eingangsformel - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) (GGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

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