Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 4 VerbrKredRLUG Änderung der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung ... zuständige Stelle in dem anderen Vertragsstaat weiter." 8. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsregelung zum Gesetz zur ... weiter." 8. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Übergangsregelung zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des ... nach Maßgabe von § 7 wirksam." 9. In § 9 werden vor der Angabe „§§ 675c bis 676c" die Wörter „§§ ...
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