Zitierungen von § 1 IDÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 IDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IDÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 IDÜV Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister (vom 01.01.2024)
... (§ 9 Absatz 1 Satz 4 des Handelsgesetzbuchs) zusätzlich zu den Indexdaten nach § 1 Absatz 1 und 2 weitere Indexdaten bereitstellen, sind auch diese dem Transparenzregister zu ...
§ 2 IDÜV Übermittlungen von Indexdaten zu Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister (vom 01.01.2024)
... 7. Tag der Bekanntmachung, 8. Tag der Eintragung oder Anordnung. § 1 Absatz 2 und 3 gelten ...
§ 5 IDÜV Änderung und Aktualisierung der Daten (vom 01.01.2024)
... zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister ( § 1 Absatz 1 ) unverzüglich. Für Änderungen der Indexdaten zu Eintragungen im ... Für Änderungen der Indexdaten zu Eintragungen im Vereinsregister ( § 1 Absatz 2 ) gilt Satz 1 entsprechend. (2) Die Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem ...
§ 7 IDÜV Übergangsregelung
... § 1 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 2 Satz 2 und § 5 Absatz 1 Satz 2, ist erst ab dem 26. Juni ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 93 MoPeG Änderung der Indexdatenübermittlungsverordnung
... vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2372) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 1 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, ...


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