Artikel 11 - Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (HintblGAnsprG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts


Artikel 11 ändert mWv. 22. Juli 2017 LuftRAAbkDG § 1

In § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 96-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird die Angabe „§§ 21, 22 und 24" durch die Angabe „§§ 35, 36 und 38" ersetzt.



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