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Artikel 4 - Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern (KiFrEntzRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2017 RVG § 42, § 51, Anlage 1

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 42 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „bei Unterbringungsmaßnahmen" durch die Wörter „in Verfahren über freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen" ersetzt.

2.
In § 51 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „bei Unterbringungsmaßnahmen" durch die Wörter „in Verfahren über freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen" ersetzt.

3.
In Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) Nummer 6300 werden im Gebührentatbestand die Wörter „bei Unterbringungsmaßnahmen" durch die Wörter „in Verfahren über eine freiheitsentziehende Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 KiFrEntzRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiFrEntzRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476), 59. den am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2424 ), 60. den am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom ...

Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2739, BGBl. 2022 I S. 306; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 2 WRegGEG Folgeänderungen
... des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2424 ) geändert worden ist, wird folgender Buchstabe k angefügt: „k) nach ...