Artikel 5 - Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften (GenTraG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Umwandlungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2017 UmwG § 82, § 105, § 260

Das Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210; 1995 I S. 428), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 15 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 82 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 entfallen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Unterlagen für denselben Zeitraum über die Internetseite der Genossenschaft zugänglich sind."

2.
In § 105 Satz 2 wird die Angabe „§ 63b Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 63b Absatz 2" ersetzt.

3.
§ 260 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „die §§ 229, 230 Abs. 2 Satz 1 und 2 und § 231" durch die Wörter „§ 230 Absatz 2 und § 231" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden vor dem Wort „außer" die Wörter „von der Einberufung der Generalversammlung an, die den Formwechsel beschließen soll," eingefügt.

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

„Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 entfallen, wenn das Prüfungsgutachten für denselben Zeitraum über die Internetseite der Genossenschaft zugänglich ist."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GenTraG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenTraG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2694
Artikel 1 4. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210; 1995 I S. 428), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2434 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed