Zitierungen von § 6 SaRegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SaRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SaRegG Pflichten der Einrichtung der medizinischen Versorgung bei heterologer Verwendung von Samen zur künstlichen Befruchtung (vom 26.05.2020)
... Übermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder im Fall von § 6 Absatz 3 unverzüglich zu ...
§ 7 SaRegG Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte im Zusammenhang mit dem Samenspenderregister (vom 26.05.2020)
...  (2) Werden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Daten nach § 6 Absatz 1 oder 2 übermittelt, hat es von der gemeldeten Entnahmeeinrichtung unter Nennung der ... § 2 Absatz 3 Satz 1 anzufordern. (3) Unmittelbar nach Eingang der nach § 6 übermittelten Daten hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu ...
§ 8 SaRegG Speicherung und Löschung der Samenspenderregisterdaten (vom 26.05.2020)
... nach § 6 zu übermittelnden Daten werden in dem Samenspenderregister für die Dauer von 110 Jahren ... dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von der Entnahmeeinrichtung nach § 6 Absatz 4 Satz 2 der Widerruf der Einwilligung des Samenspenders in die weitere Speicherung der Angaben nach § ...
§ 12 SaRegG Bußgeldvorschriften
... 2. entgegen § 3 Absatz 1 eine Samenspende abgibt, 3. entgegen § 3 Absatz 2, § 6 Absatz 1, 2 oder Absatz 4 Satz 1 eine Spendenkennungssequenz, eindeutige Spendennummer oder Angabe oder dort genannte Daten nicht, ...


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