Das
Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 1600d Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
- 2.
- Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Gesundheit
Hermann Gröhe
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas