Artikel 2 - Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen (BergMSdlgGAufhG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2017 BergArbWoFöG § 24

§ 24 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 1942), das zuletzt durch Artikel 125 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BergMSdlgGAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BergMSdlgGAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 160 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 1942), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2531 ) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „für Umwelt, Naturschutz, Bau ...


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