(2) Das Zweite
Gesetz über Bergmannssiedlungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2330-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2017.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble