Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen (BergMSdlgGAufhG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2531 (Nr. 49); Geltung ab 25.07.2017
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Eingangsformel
Artikel 1 Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen


Artikel 1 ändert mWv. 25. Juli 2017 BergMSdlgG

(1) Das Gesetz über Bergmannssiedlungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2330-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2812) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(2) Das Zweite Gesetz über Bergmannssiedlungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2330-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2017 BergArbWoFöG § 24

§ 24 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 1942), das zuletzt durch Artikel 125 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2017.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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