Artikel 29 - Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (ReRaG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Geltung ab 25.07.2017, abweichend siehe Artikel 31
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Artikel 29 Evaluierung


Artikel 29 wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2022 über die Wirkungen der Maßnahmen nach § 9 Absatz 3 Satz 2 und nach § 11 Absatz 3a des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie des § 18a Satz 2 des AZR-Gesetzes und der Folgeänderung hierzu in der Tabelle 5a der AZRG-Durchführungsverordnung. Dabei wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in fachlich geeigneter Weise prüfen, ob das Ziel, unberechtigtem Leistungsbezug durch eine Identitätsüberprüfung in Zweifelsfällen entgegenzuwirken, ganz, teilweise oder nicht erreicht worden ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ferner untersuchen, ob sich der Erfüllungsaufwand für das Bundeskriminalamt, das Bundesverwaltungsamt und die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie prognostiziert entwickelt hat und ob die Entwicklung in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Regelungswirkungen steht.

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Zitierungen von Artikel 29 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 29 ReRaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ReRaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 31 ReRaG Inkrafttreten (vom 27.02.2019)
... 3, 7 bis 17, 19 und 24 treten am 25. Mai 2018 in Kraft. (5) Die Artikel 4, 5, 6 und 29 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
B. v. 25.02.2019 BGBl. I S. 162
Bekanntmachung ReRaGB
... Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) bekannt gemacht, dass die Artikel 4, 5, 6 und 29 dieses Gesetzes am 27. Februar 2019 in Kraft ...


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