Artikel 30 - Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (ReRaG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Geltung ab 25.07.2017, abweichend siehe Artikel 31
| |

Artikel 30 Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft


Artikel 30 ändert mWv. 25. Juli 2017 GSA Fleisch

(gesamter Text siehe Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft - GSA Fleisch)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed