interne Verweise§ 26 PflBG Grundsätze der Finanzierung (vom 01.01.2024) ... nach den Teilen 2 und 5 durch Ausgleichsfonds nach Maßgabe von § 26 Absatz 2 bis § 36 finanziert. (2) Die Ausgleichsfonds werden auf Landesebene organisiert ...
§ 29 PflBG Ausbildungsbudget, Grundsätze (vom 01.01.2024) ... finanziell unterstützen und zu wirtschaftlichen Ausbildungsstrukturen führen. § 27 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Soweit Ausbildungskosten nach anderen Vorschriften aufgebracht ...
Zitat in folgenden NormenPflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 1 PflAFinV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024) ... Ausbildungskosten im Sinne dieser Verordnung sind die Kosten der beruflichen Pflegeausbildung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes sowie die Kosten des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 39a des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes ... „Teil 2" durch die Wörter „den Teilen 2 und 5" ersetzt. 3. § 27 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ... Teils der hochschulischen Pflegeausbildung gehören Investitionskosten im Sinne von § 27 Absatz 1 Satz 4 . (2) Die für die Kosten der Lehrveranstaltungen einschließlich der ... nach § 39a" eingefügt. b) In Nummer 1 wird die Angabe „nach § 27 " durch die Wörter „nach den §§ 27 und 39a" ersetzt. c) ... In Nummer 1 wird die Angabe „nach § 27" durch die Wörter „nach den §§ 27 und 39a" ersetzt. c) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „den ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung ... „ohne" das Wort „die" eingefügt und werden die Wörter „nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des ... Ausbildungskosten im Sinne dieser Verordnung sind die Kosten der beruflichen Pflegeausbildung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes sowie die Kosten des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung nach § 39a des ... 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „nach § 27 des Pflegeberufegesetzes " gestrichen und wird das Wort „Kosten" durch das Wort ... „ohne" das Wort „die" eingefügt und werden die Wörter „nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des ... nach § 8 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 des Pflegeberufegesetzes je Auszubildender oder Auszubildendem, aufgeschlüsselt nach Monaten,". dd) ...
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