interne Verweise§ 26 PflBG Grundsätze der Finanzierung (vom 01.01.2024) ... nach den Teilen 2 und 5 durch Ausgleichsfonds nach Maßgabe von § 26 Absatz 2 bis § 36 finanziert. (2) Die Ausgleichsfonds werden auf Landesebene organisiert ...
§ 28 PflBG Umlageverfahren ... über landesweite Umlageverfahren nach Maßgabe des Absatzes 2 und der §§ 29 bis 35. (2) Die an den Umlageverfahren teilnehmenden Krankenhäuser können die ...
§ 34 PflBG Ausgleichszuweisungen (vom 01.01.2024) ... zum Vorliegen aller erforderlichen Angaben wird die Ausgleichszuweisung ausgesetzt. § 34 Absatz 6 erster Teilsatz gilt entsprechend. (5) Nach Ablauf des Finanzierungszeitraums haben der ...
§ 56 PflBG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2024) ... 33 Absatz 2 bis 7, 4. die Erbringung und Weiterleitung der Ausgleichszuweisungen nach § 34 Absatz 1 bis 3 , die Verrechnung nach § 34 Absatz 4, die Abrechnung, Zurückzahlung und ... und Weiterleitung der Ausgleichszuweisungen nach § 34 Absatz 1 bis 3, die Verrechnung nach § 34 Absatz 4 , die Abrechnung, Zurückzahlung und nachträgliche Berücksichtigung nach § 34 ... 34 Absatz 4, die Abrechnung, Zurückzahlung und nachträgliche Berücksichtigung nach § 34 Absatz 5 und 6 , 5. die Rechnungslegung der zuständigen Stelle nach § 35 ...
Zitat in folgenden NormenPflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 16 PflAFinV Abrechnung der Ausgleichszuweisungen ... praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen legen der zuständigen Stelle die Abrechnung nach § 34 Absatz 5 und 6 des Pflegeberufegesetzes bis zum 30. Juni des auf den Finanzierungszeitraum folgenden Jahres vor. Sofern eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes ... Finanzierungszeitraum weiterhin sichergestellt ist" eingefügt. 8. In § 34 Absatz 2 wird das Wort „leitet" durch das Wort „hat" und das Wort „weiter" ... erfolgt in entsprechender Anwendung von § 26 Absatz 2 bis 7 sowie der §§ 28 bis 36. An die Stelle der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung treten die Kosten der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12710/v208335.htm