interne Verweise
Zitat in folgenden NormenPflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
§ 37 PflAPrV Praktischer Teil der Prüfung (vom 01.01.2025) ... in dem die zu prüfende Person im Rahmen der Praxiseinsätze den Vertiefungseinsatz nach § 38 Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes absolviert hat. Sie wird auf Vorschlag mindestens einer Prüferin oder eines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 38 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 38a Träger des ... und das Wort „weiter" durch das Wort „weiterzuleiten" ersetzt. 9. § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ... so anzupassen, dass er dem modularen Curriculum entspricht." 10. Nach § 38 werden die folgenden §§ 38a und 38b eingefügt: „§ 38a ... des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung einen Kooperationsvertrag nach § 38 Absatz 4 Satz 2 abgeschlossen hat, vorlegt. (2) Der Träger des praktischen Teils der ...
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