interne Verweise§ 44 PflBG Dienstleistungserbringende Personen (vom 16.12.2023) ... zum Führen der Berufsbezeichnung besitzt. (5) Die Absätze 1 bis 4 sowie die §§ 45 bis 48 gelten entsprechend für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes ... „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung" ersetzt. 10a. In § 45 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. ... über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung gemäß den §§ 44 bis 48 zu regeln." c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12710/v208346.htm