Zitierungen von Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf 1. IVSGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. IVSGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Mobilitätsdatenverordnung (MDV)
V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4728; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.07.2022 BGBl. I S. 1039
§ 4 MDV Allgemeine Anforderungen an die Datenbereitstellung zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Datenabrufs

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
neugefasst durch B. v. 08.08.1990 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 3a PBefG Bereitstellung von Mobilitätsdaten (vom 01.07.2022)


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