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Artikel 4 - Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwVEV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2017.

 
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