interne Verweise§ 1 BinSchArbZV Geltungsbereich ... und Schiffsführerinnen, die keine Binnenschifffahrtsunternehmer und -unternehmerinnen nach § 3 Nummer 3 sind. (2) Die Sozialpartner können vereinbaren, mobile Arbeitnehmer und ...
§ 13 BinSchArbZV Abweichende Regelungen ... in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 3 Nummer 9 Buchstabe b bei der Begriffsbestimmung „Nachtarbeitnehmer" oder „Nachtarbeitnehmerin" ...
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